Kostenerstattungsordnung

Kostenerstattungsordnung SV „Grün-Weiß“ Ferdinandshof

Der Sportverein erstattet die Kosten für Aufwendungen, die der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung dienen:

  • Sportveranstaltungen
  • Reisekosten
  • Lehrgänge
  • Fachliteratur und Büromaterial
  • Übungsleitervergütung
  • Aufwandsentschädigung

Die gewährte Kostenerstattung wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Es besteht kein Anspruch auf vollen Kostenersatz.

 

1. Sportveranstaltungen

Für Sportveranstaltungen erfolgt die Kostenerstattung im Rahmen individueller Festlegungen der Abteilungen bzw. des Vereins.

 

2. Reisekosten

Die Erstattung von Reisekosten zwischen Vereinsort und Wettkampfort erfolgt aus den Konten der Abteilungen.

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die entstandenen Kosten werden gegen Nachweis erstattet.

Fahrten mit eigenem PKW

0,30 €/km           Trainer; Spieler; Eltern der Nachwuchsspieler; Funktionäre

Es sind Fahrgemeinschaften zu organisieren und die kostengünstigste Variante abzurechnen. Genaue Festlegungen über Abrechnungsmodalitäten ( halbjährlich/ jährlich oder individuell) treffen die Abteilungen.

 

3. Lehrgänge/ Aus-und Weiterbildung

Übungsleiterlehrgänge werden von den jeweiligen Abteilungen bezahlt, Weiterbildungsveranstaltungen für Funktionäre zahlt der Verein.

Die Kosten werden auf Grundlage von Belegen erstattet bzw. direkt bezahlt.

Erlangte Lizenzen, Zertifikate o.ä. sind dem Verein in Kopie vorzulegen

 

4. Fachliteratur und Büromaterial

 

Fachliteratur (Bücher; Zeitschriften) und Büromaterial (Tintenpatronen; Papier; Geb. karten bei Jubiläen) wird auf Vorlage der Rechnung von den jeweiligen Abteilungen bzw. dem Vorstand erstattet.

 

5. Übungsleitervergütung

 

Übungsleiter erhalten in Abhängigkeit von den regelmäßig wöchentlichen Übungsstunden folgende jährliche Ehrenamtspauschale:

bis 2 Stunden/ Woche                  60,- €

2 bis 5 Stunden/ Woche              120,- €

über 5 Stunden/ Woche              180,- €

Die Zahlung erfolgt rückwirkend im Januar für das abgelaufene Jahr auf schriftlichen Nachweis und Antrag der Abteilung.

Nach § 13 der Vereinssatzung entscheidet der Vorstand in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten des Vereins über die Zahlung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Vergütung erfolgt zu 50 % aus der Abteilungskasse und zu 50 % vom Verein.

Voraussetzung für die Zahlung ist die Zahlung des Mitgliedsbeitrages (Grundbetrag)

 

6. Aufwandsentschädigung

 

Der Verein zahlt eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von

100,- €                  für Vorsitzenden und Kassenwart

50,- €                  für stellv. Vorsitzenden, Jugendwart, Administrator und die Abteilungsleiter

Es gelten die gleichen Zahlungsmodalitäten wie bei der Übungsleitervergütung.

 

Die Verordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 21.02.2018 beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.