Ehrenordnung

Ehrenordnung des SV Grün-Weiß Ferdinandshof 47 e.V.

Für besondere herausragende Verdienste für den Verein und seine Verwirklichung der Vereinsziele gilt folgende Ehrenordnung.

 

§ 1

Der Verein ehrt mit der bronzenen Ehrennadel Mitglieder und Mannschaften für besondere sportliche Erfolge.

 

§ 2

Der Verein ehrt Mitglieder mit der silbernen Ehrennadel, die sich durch ihre nachgewiesene Vereinszugehörigkeit in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben.

 

§ 3

Die goldene Ehrennadel wird an Mitglieder verliehen, die sich als ehrenamtliche Träger und durch die Übernahme von Vereinsämtern und Aufgaben in besonderer Weise und selbstlos für den Verein verdient gemacht und durch ihr Wirken das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit gefördert haben.

 

§ 4

Der Verein ehrt seine Mitglieder bei 15-jähriger Vereinszugehörigkeit mit der bronzenen Ehrennadel,

bei 25-jähriger Vereinszugehörigkeit mit der silbernen Ehrennadel und

bei 40-jähriger Vereinszugehörigkeit mit der goldenen Ehrennadel.

bei 50-jähriger Vereinszugehörigkeit wird das Mitglied Ehrenmitglied im Verein

Grundlage sind die im Verein vorliegenden Mitgliedsdaten.

 

§ 5

Darüber hinaus ehrt der Verein vereinsexterne Personen (natürliche oder juristische Personen) die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben mit dem Titel „Ehrenmitglied des SV Grün-Weiß Ferdinandshof“. Diese Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie besitzen keinerlei Stimmrechte bei Abstimmungen im Verein. Sie sind berechtigt, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, haben jedoch über die dort diskutierten Vereinsangelegenheiten Stillschweigen zu waren.

 

§ 6

Für die Verleihung der Ehrungen ist ausschließlich der Vorstand zuständig.

Die Ehrungen erfolgen jährlich in einem geeigneten Rahmen durch den Vorstand des SV „Grün –Weiß“ Ferdinandshof.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 21.02.2018